Personen vor FensterVor vier Jahren nahm das Schweizer Volk die Masseneinwanderungsinitiatve an. Das Gesetz zur Umsetzung des neuen Verfassungsartikels wurde im vergangenen Jahr vom Parlament verabschiedet und die Umsetzung in den Kantonen erfolgt ab dem 1. Juli 2018.
Ab dem 1. Juli 2018 wird die Stellenmeldepflicht für Arbeitgebende umgesetzt. Diese gilt ausschliesslich für bestimmte Berufsarten mit einer Arbeitslosenquote von 8 % und höher. Ab dem 1. Januar 2020 gilt ein Schwellenwert von 5% und höher.
Das SECO publiziert jeweils eine Liste der Berufsarten, bei denen die Stellenmeldepflicht in Kraft tritt. Eine aktuelle Liste ist zu finden unter »www.arbeit.swiss«. Die entsprechenden Stellen unterliegen einem fünftägigen Publikationsverbot. Dies soll den im RAV gemeldeten Stellensuchenden einen zeitlichen Vorteil verschaffen. Die Arbeitgebenden erhalten innert drei Arbeitstagen nach Meldung der Stelle eine Rückmeldung des RAV bezüglich potentiellen Kandidaten.
Aktuelle Informationen finden Sie unter folgendem Link:
https://www.arbeit.swiss/secoalv/de/home/menue/unternehmen/stellenmeldepflicht.html