Gesetz zur Lohngleichheit tritt am 1. Juli 2020 in Kraft
Eliane Fuellemann2020-05-19T13:59:25+02:00Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitenden müssen bis spätestens Ende Juni 2021 ein erste betriebsinterne Lohngleichheitsanalyse durchführen. Lernende werden nicht zu den Mitarbeitenden gezählt und als Methode zur Analyse empfiehlt der Bund das bereits entwickelte OnlineTool "Logib". Als Prüfstellen können Revisionsunternehmen oder eine Arbeitnehmervertretung beauftragt werden. Nach Durchführung der Lohngleichheitsanalyse muss der Unternehmungsleitung innerhalb [...]