Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitenden müssen bis spätestens Ende Juni 2021 ein erste betriebsinterne Lohngleichheitsanalyse durchführen. Lernende werden nicht zu den Mitarbeitenden gezählt und als Methode zur Analyse empfiehlt der Bund das bereits entwickelte OnlineTool „Logib„.

Als Prüfstellen können Revisionsunternehmen oder eine Arbeitnehmervertretung beauftragt werden. Nach Durchführung der Lohngleichheitsanalyse muss der Unternehmungsleitung innerhalb eines Jahres ein Bericht über das festgestellte Ergebnis vorgelegt werden. Ferner sind privatrechtliche Unternehmen verpflichtet, ihre Mitarbeitenden innert Jahresfrist schriftlich über das Ergebnis der Lohngleichheitsanalyse zu informieren. Börsenkotierten Gesellschaften müssen die Lohngleichheitsanalyse im Anhang der Jahresrechnung veröffentlichen.

Der Gesetzgeber verzichtet auf Sanktionen in Bezug auf die Lohngleichheit. Werden anlässlich der Analyse Ungleichheiten festgestellt, ist das Unternehmen nicht verpflichtet Korrekturen vorzunehmen. Das Gesetz und die dazugehörenden Verordnungen treten per 2031 aufgrund der Sunset-Klausel wieder ausser Kraft.